Der ohnehin sehr zu empfehlende Anti-Financial Crime-Podcast Captivated Audience von Samantha J Sheen und Marie L. hatte vor einigen Wochen unsere Geschäftsführerin Ina Rothe, LL.M zu einem Austausch zum hochaktuellen Thema Transparenzregister eingeladen. Zwar ging es vorrangig um das Transparenzregister, wie es ist bzw. – nunmehr – war. Natürlich aber mit Blick auf die bekannte Gesetzesneuerung, die am 1. August 2021 in Kraft getreten ist, nämlich das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG). Das TraFinG soll nun aus dem Auffangregister, als das das Transparenzregister ursprünglich konzipiert war, ein Vollregister machen.
Dies bedeutet, dass das Register bis auf wenige Ausnahmen für alle juristischen Personen direkte Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten liefern wird – ohne wie bisher auf andere Register zurückgreifen zu müssen. Dies bedeutet auch, dass viele juristische Personen, die bisher von der Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister befreit waren, nun diese Informationen an das Transparenzregister melden müssen, auch wenn sie bereits in anderen Registern aufgeführt sind.
Es gibt gestaffelte Übergangsfristen für juristische Personen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzregisters können daher – theoretisch – mit der Vollständigkeit des Transparenzregisters nicht vor Ende 2022 rechnen.
Hören Sie gerne schon einmal rein, den gesamten Podcast finden Sie hier.